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#Datenschutzrecht

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OLG Stuttgart: Datenschutzverletzung und Mitarbeiterexzess
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat sich in seinem Beschluss vom 25.02.2025 (Az. 2 ORbs 16 Ss 336/24) landesrecht-bw.de/bsbw/documen mit dem sog. #Mitarbeiterexzess im #Datenschutzrecht befasst. Es hat festgestellt, dass eine nicht dienstlich veranlasste Datenbankabfrage durch Beschäftigte nicht weisungswidrig, sondern überhaupt nicht nicht dienstlich ist. Sie kann grundsätzlich nicht dem Arbeitgeber zur Last gelegt werden.
Dies gilt auch im Kontext des kirchlichen Datenschutzrechts mit der Besonderheit, dass in diesem Fall für den Mitarbeiter, der seine Befugnisse überschreitet, nicht mehr kirchliches Datenschutzrecht gilt. Er handelt beim Mitarbeiterexzess als "Privatperson", so dass die Datenschutzgrundverordnung Anwendung findet und in einem solchen Fall die staatliche Datenschutzaufsicht zuständig wird. Damit drohen hier auch Bußgelder direkt gegen Privatpersonen. #teamdatenschutz #arbeitnehmerdatenschutz

www.landesrecht-bw.deLandesrecht BWRecherche juristischer Informationen

„KI-Verordnung, #DSA, #DataAct, #NIS2, #DMA, #DGA & das Europäische Medienfreiheitsgesetz umfassen 507 Seiten, 423 Artikel & 849 Erwägungsgründe“, erinnert die @bfdi und fordert eine abgestimmte #Digitalregulierung mit abgestuften Pflichten je nach Unternehmensgröße.

🔗background.tagesspiegel.de/dig

@Frederick_Richter:

„Eine asymmetrische Regulierung wäre auch im #Datenschutzrecht denkbar, wie bereits 2024 im Entwurf von Christiane Wendehorst diskutiert.“

🔗zivilrecht.univie.ac.at/team/w

Felix Neumann @fxneumann hat wieder einen kuriosen Fall im #Datenschutzrecht gefunden: Aufgrund der Autonomie der Religionsgemeinschaften gilt bei den Zeugen Jehovas nicht die DSGVO, sondern das "Datenschutzgesetz Jehovas Zeugen", DSGJZ.

Was aber tun, wenn man gegen eine Entscheidung der Zeugen-Jehova-Datenschützer den Rechtsweg gehen will? Das ist irgendwie unklar und das VG Berlin war auch verwirrt.

artikel91.eu/2024/09/24/vg-ber

Artikel 91 · VG Berlin urteilt nicht über Datenschutz von Jehovas ZeugenKein Rechtsbehelf? Kein Problem fürs VG Berlin.

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