Sagt mal, weil ich was in der Richtung gerade in einem Forum las:
Wenn eins Bürgygeld bezieht, kann das JobCenter dann vorschreiben, welche Ausgaben, in welcher Höhe, eins tätigen darf? O_o
Müsste ich da für größere Ausgaben erst einen Antrag stellen, "hier, ich will mir das und das zulegen, stimmt ihr zu"?
Oder gilt das - zumindest in der einjährigen Karenzzeit - noch nicht?
(Oder wird das eh alles hinfällig, wenn das System nach dem neuen Koalitionsvertrag eh zur "Grundsicherung" umgebaut werden soll und wieder alles anders wird?)
#Bürgergeld #HartzIV #JobCenter